NaturschutzJagd und Fischerei sind im Naturschutzgebiet erlaubt, soweit der Schutzzweck, nämlich die Erhaltung des Lebensraumes einer Vielzahl zum Teil vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten nicht beeinträchtigt wird. Die Jäger sind verpflichtet, die Wildbestände so zu bejagen, dass ich die Hauptbaumarten (Fichte, Tanne, Buche) möglichst ohne Schutzmaßnahmen entwickeln können. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Vegetation den Pflanzen äsenden Wildtieren das Jahr über ausreichende und artgerechte Nahrung bietet. Pflege und Verbesserung des natürlichen Äsungsangebotes ist deshalb eine wichtige hegerische Aufgabe. Rehe, Gämsen und Hirsche sollten ihrem natürlichen Äsungsrhytmus folgend auf Futtersuche gehen können. Das ist ihnen im Feld und im vielfach belebten Wald kaum noch oder nur nachts möglich. Sie werden/würden zu oft dabei gestört. Nicht durch die Jagd allein, sondern auch durch Waldarbeit, Wegebau, Beeren- und Pilzsammler, Querfeldeinwanderer, Jogger, Radfahrer, Reiter und weitere Naturnutzer wird das Wild im Wald ständig und manchmal sehr erheblich beunruhigt. Dem Sicherheits-, Nahrungs- und Ruhebedürfnis der Waldtiere entsprechend wurden abseits der offiziellen Wanderstrecken „Wildruhezonen“ ausgeschildert. Dort sollten die Tiere möglichst von Menschen nicht behelligt werden. |